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Überfall auf eigenes Heim kann unter Unfallversicherung fallen

23.02.2009, Nach einem Urteil des Sozialgerichts Detmold kann auch ein Überfall in der eigenen Wohnung als Arbeitsunfall deklariert werden, sofern der tat ein betriebsbezogenes Tatmotiv zugrundeliegt. In dem Fall ist der notwendige Zusammenhang zur versicherten Tätigkeit gegeben (Az.: S 1 U 17/08).

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