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Unfallversicherung: Eindeutige Invaliditätsfeststellung notwendig

12.12.2008, Die durch einen Unfall verursachte Invalidität muss von einem Arzt festgestellt werden können, nur dann hat ein Versicherter Anspruch auf die Leistungen aus seiner Unfallversicherung. Nach einem Urteil des Landgerichts Darmstadt reicht die Ableitung der Invalidität aus einem anderen Gutachten hierfür nicht aus, selbst wenn in dem Gutachten von erwarteten “dauerhaften Beeinträchtigungen” die Rede ist (AZ: 1 O 81/08).

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