Unfallversicherung nicht beim Einkaufen
18.02.2009, Arbeitnehmer, die auf dem Weg zur Arbeit etwas einkaufen und sich dabei verletzen, stehen nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das Bundessozialgericht verwarf die Ansprüche einer Gärtnerin, die morgens vor Beginn ihrer Fahrt mit dem Auto zur Arbeit noch schnell beim Metzger gegenüber ihrer Wohnung einen Snack für die Mittagspause gekauft hatte (Az. B 2 U 15/07 R). Als sie zu ihrem Auto gehen wollte, rutschte sie auf dem eisglatten Hof der Metzgerei aus und brach sich ein Bein.Jetzt vergleichen:
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