
| Unfallversicherung |
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Die gesetzliche Unfallversicherung greift bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, nicht bei Unfälle im Haushalt oder in der Freizeit.
Die gesetzliche Unfallversicherung, die vor den Folgen von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren schützt und Kinder im Kindergarten u.ä. sowie Schüler und Auszubildende/Studenten bei Unfällen an ihrer Ausbildungsstätte und auf dem Weg dorthin bzw. nach Hause absichert, gehört zur allgemeinen Sozialversicherung. Die erbrachten Leistungen sind im Wesentlichen medizinische und berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation, sowie Lohnersatz- bzw. Entschädigungsleistungen in Geld.
Die meisten Unfälle passieren jedoch im Haushalt und in der Freizeit, Bereiche, die mit der gesetzlichen Unfallversicherung nicht abgedeckt sind. Der private Unfallversicherungsschutz gilt dabei für Unfälle weltweit und rund um die Uhr. Ein Unfall liegt dann vor, „wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet“. Meist bieten die Versicherer zudem noch einen Schutz für erhöhte Kraftanstrengungen, z. T. für besondere Bedingungen sowie für das erstmalige Auftreten bestimmter Erkrankungen. Die Absicherung erfolgt entweder in Form einer einmaligen Kapitalzahlung oder als lebenslange Rente. Die Versicherung zahlt jedoch nur bei andauernder körperlicher Beeinträchtigung, allerdings bereits ab dem geringstem Invaliditätsgrad, welcher innerhalb eines Jahres nach dem Unfall angezeigt wird. Die Zahlungen der Versicherung sind abhängig vom Invaliditätsgrad, welcher durch die sog. Gliedertaxe prozentual im Vertrag festgelegt wird.
Neben der Rundum-24-Stunden Deckung gibt es noch Abschnittsdeckungen, so z. B. die Kfz-Insassenunfallversicherung oder die Reiseunfallversicherung.
Die Beiträge zur Versicherung hängen von dem gewählten Leistungsumfang ab. Ein Standardpaket für einen Erwachsenen kostet rund 100 € im Jahr.
Die gesetzliche Unfallversicherung, die vor den Folgen von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren schützt und Kinder im Kindergarten u.ä. sowie Schüler und Auszubildende/Studenten bei Unfällen an ihrer Ausbildungsstätte und auf dem Weg dorthin bzw. nach Hause absichert, gehört zur allgemeinen Sozialversicherung. Die erbrachten Leistungen sind im Wesentlichen medizinische und berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation, sowie Lohnersatz- bzw. Entschädigungsleistungen in Geld.
Die meisten Unfälle passieren jedoch im Haushalt und in der Freizeit, Bereiche, die mit der gesetzlichen Unfallversicherung nicht abgedeckt sind. Der private Unfallversicherungsschutz gilt dabei für Unfälle weltweit und rund um die Uhr. Ein Unfall liegt dann vor, „wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet“. Meist bieten die Versicherer zudem noch einen Schutz für erhöhte Kraftanstrengungen, z. T. für besondere Bedingungen sowie für das erstmalige Auftreten bestimmter Erkrankungen. Die Absicherung erfolgt entweder in Form einer einmaligen Kapitalzahlung oder als lebenslange Rente. Die Versicherung zahlt jedoch nur bei andauernder körperlicher Beeinträchtigung, allerdings bereits ab dem geringstem Invaliditätsgrad, welcher innerhalb eines Jahres nach dem Unfall angezeigt wird. Die Zahlungen der Versicherung sind abhängig vom Invaliditätsgrad, welcher durch die sog. Gliedertaxe prozentual im Vertrag festgelegt wird.
Neben der Rundum-24-Stunden Deckung gibt es noch Abschnittsdeckungen, so z. B. die Kfz-Insassenunfallversicherung oder die Reiseunfallversicherung.
Die Beiträge zur Versicherung hängen von dem gewählten Leistungsumfang ab. Ein Standardpaket für einen Erwachsenen kostet rund 100 € im Jahr. |
